Versicherung einer Photovoltaikanlage: Betreiberhaftpflichtversicherung, Photovoltaikversicherung & Wohngebäudeversicherung
Die Installation einer Photovoltaikanlage ist angesichts der hohen Kosten einer Photovoltaikanlage eine Investition, die sich erst nach einigen Jahren amortisiert. Da die Photovoltaik Module durchaus empfindlich gegen Stöße und extreme Wetterbedingungen wie Hagel oder Sturm sind, ist es darum mehr als ratsam, eine Photovoltaikanlage zu versichern.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Zunächst sollte geklärt werden, ob über die bereits bestehende Haftpflichtversicherung die Photovoltaikanlage abgesichert werden kann.
Manche Versicherungen nehmen eine Anlage in ihren Versicherungsschutz auf, andere nicht. In den meisten Fällen wird der erzeugte Solarstrom ja ins öffentliche Netz eingespeist. Hierfür ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Die meisten Versicherungen fordern dann, dass der Betreiber eine so genannte Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abschließt. Diese hat den Vorteil, dass sie sowohl für eine Anlage auf dem eigenen Grundstück als auch für Anlagen auf fremden Gebäuden gilt. Für einen Betrag von rund 50 Euro jährlich kommt der Besitzer einer Photovoltaikanlage bereits in den Genuss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Will der Besitzer einer Photovoltaikanlage die PV-Module über die Hausratversicherung abdecken, wird er kaum eine Versicherung finden, denn eine PV-Anlage ist kein Hausrat, so das Argument der Versicherungen.
Photovoltaikversicherung
Die meisten Versicherungen haben eien spezielle Photovoltaikversicherung in ihrem Programm. Diese basieren meist auf den ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung). Es ist eine Versicherung zur Deckung von "Allgefahren". Für die Photovoltaikanlage auf dem Dach gibt es bereits unter 100 Euro pro Jahr eine vollständige Absicherung. Meist sind alle Dachanlagen, sei es Sattel-, Pult-, Walm-, Schräg- und Flachdachanlagen, mit dieser Versicherung abgesichert. Versichert sind in der Regel alle Teile, die zur installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage gehören: Das sind im Einzelnen der Einspeise- und Erzeugungszähler, die Gleich- und Wechselstromverkabelung, die Modultragkonstruktion, die Anschluss- und Befestigungsteile, die PV Module, die Überspannungseinrichtung, der Wechselrichter und mobile oder fest installierte Überwachungsgeräte, wenn diese ausschließlich zur versicherten Anlage gehören.
Die Photovoltaikversicherung deckt in der Regel Beschädigungen oder Zerstörungen ab, die vom Versicherungsnehmer nicht vorhersehbar waren. Dazu gehören Naturereignisse wie Frost, Sturm, Blitz, Hagel und Schneedruck. Die Versicherung deckt auch Schäden ab, die durch Sabotage, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeiten, Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung entstanden sind. Auch Schäden, die durch Brand, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Konstruktions- oder Materialfehler entstanden sind, werden üblicherweise von der Versicherung abgedeckt.
Wohngebäudeversicherung
Es gibt auch die Möglichkeit, die Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung abzudecken. Dann muss die Versicherungssumme erhöht werden, was ebenfalls zu einer Beitragserhöhung führt. Sie deckt allerdings deutlich weniger Schäden als die reine Photovoltaikversicherung ab. Deshalb ist eine reine Photovoltaikversicherung auf jeden Fall vorzuziehen.