Förderung / Finanzierung von Photovoltaikanlagen - Solarstrom Einspeisevergütung gemäß EEG
Der Gesetzgeber hat ein großes Interesse daran, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen zu forcieren, die sich aus regenerativen, d. h. erneuerbaren Energien speisen. Damit einher geht das Ziel beim Klimaschutz, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Erdöl oder Kohle zu verringern. Deswegen hat der Gesetzgeber verschiedene Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht.
Eine davon ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Solarstrom.
Die Einführung dieses Gesetzes hat das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2010 auf mindestens 12,5 % zu erhöhen und bis 2020 auf mindestens 20 %. Dieses Gesetz ist auch die Grundlage für die hohe Vergütung von Solarstrom.
Seit 01.01.2009 gibt es eine Garantie, dass die Versorgungsunternehmen Solarstrom für 20 Jahre mit einer Vergütung von 43,01 Cent/kWh abnehmen müssen. Dieser Wert gilt für eine Photovoltaikanlage, die auf einem Dach angebracht ist. Steht die Anlage auf dem Boden, beträgt die Vergütung 31,94 Cent / kWh. Die Degression für die Einspeisevergütung Solarstrom beträgt 8 %, d. h. die Vergütung Solarstrom verringert sich jährlich um 8 %.
Die Solarstrom Förderung geschieht zum einen durch Zuschüsse zu den Investitionskosten, die meist nach Fertigstellung ausgezahlt werden. Hierbei gibt es regionale Unterschiede, da teilweise die Kommunen die Erstellung von Photovoltaikanlagen finanziell unterstützen. Zum anderen bietet die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene Förderprogramme an, die insbesondere in Form von zinsgünstigen Darlehen vergeben werden.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Kauf einer kleineren Photovoltaikanlage mit einem maximalen Darlehensbetrag von 50.000 Euro. Der geförderte Personenkreis umfasst Privatpersonen, gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Landwirte. Dabei gewährt die KfW bei einer 20-jährigen Laufzeit 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, während es bei 10 Jahren Laufzeit noch 2 tilgungsfreie Anlaufjahre sind.
Mit dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm fördert die KfW private gewerbliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen aus dem Ent- und Versorgungsbereich und freiberuflich Tätige wie Ingenieure oder Architekten. Maximal werden 50 % der Investitionskosten gefördert; das können bis zu 1 Mio. Euro in den alten Bundesländern und Berlin und 500.000 Euro in den neuen Bundesländern sein.