Staatliche Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Das Heizen von Gebäuden sowie die Warmwasseraufbereitung verursacht rund ein Drittel der Emissionen des Treibhausgases CO2. Vor dem Hintergrund einer Reduktion der Emission von Treibhausgasen sind im Laufe der letzten Jahre eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen verabschiedet worden, die sowohl Bürgern als auch Unternehmen finanzielle Anreize verschaffen, Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu tätigen.
Dabei wird nicht nur der Bau neuer Energie sparenden Gebäude gefördert, sondern vor allem auch die Sanierung des zumeist auf wesentlich schlechterem energetischen Niveau befindlichen Altbestands.
Einführung von EEG, EEWärmeG, EnEV & Novellierungen
Zu diesen Beschlüssen zählen u.a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Das Ziel von EEG und EEWärmeG ist das Vorantreiben des Ausbaus der Energieversorgung durch regenerative Energien (u.a. Photovoltaik), während in der EnEV die Erfüllung von bautechnischen Mindeststandards an die Energieeffizienz von Gebäuden vorgeschrieben werden.
Zum Teil wurden diese Regelungen mehrfach novelliert und dabei strengere Richtlinien z.B. an den Energieverbrauch von Gebäuden erlassen. Mit der erst 2009 in Kraft getretenen neuesten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wurde der verbindliche Begriff "Effizienzhaus" eingeführt, der Ordnung in das bisherige Begriffswirrwarr bringen soll.
Mit den neuen Regelungen der EnEV 2009 wird die Kennzeichnung des Primärenergieverbrauchs nicht mehr an absoluten Beträgen vergeben, sondern orientiert sich nunmehr am relativen Verbrauch im Vergleich zu den Mindeststandards eines Neubaus. Aus dem bisherigen Energiesparhaus 40 mit max. 40 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche ist nun das Effizienzhaus 55 mit maximal 55% des Primärenergiebedarfs geworden. Analog wurde aus dem Energiesparhaus 60 nun das Effizienzhaus 70.
Staatliche Förderprogramme
Bei den staatlichen Institutionen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können beim Hausbau & Sanieren sowie bei der Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Wärmeerzeugung Anträge gestellt werden, um an Fördermittel für bestimmte Maßnahmen zu erhalten. Ziel ist es, durch die Finanzierung (d.h. Bereitstellung von günstigen Darlehen) und/oder teilweise Bezuschussung die nötigen Anreize zu schaffen, die mitunter hohen Investitionen zu tätigen.
Die verschiedenen Förderprogramme sind miteinander kombinierbar, sodass man z.B. beim Bau eines Effizienzhaus 55 mit Photovoltaikanlage und Solarthermieanlage auf dem Dach sowohl von der KfW (für das Erreichen des Energiestandards) als auch von der BAFA (für den Einsatz regenerativer Energien) Fördermittel beantragen kann.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen:
- KfW Förderprogramm Energieeffizient Bauen
- KfW Förderprogramm Energieeffizient Sanieren
- KfW-Programm Erneuerbare Energien
- Bafa-Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien