KfW Förderprogramm "Energieeffizient Bauen" - Förderung für Neubauten (KfW 55 & KfW 70)


Die Erstellung von KfW-energieeffizienten Häusern oder Bauten, ist unter anderem eine Förderungsfrage. Grundvoraussetzung jedoch ist unter anderem auch die Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen. Dieser ermittelt die mögliche Leistungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage sowie den Energiebedarf des Gebäudes.

Zurzeit werden von der KfW Bank folgende Klassen, deren Antragstellung bis zum 31.12.2009 erfolgt, gefördert:

- KfW Effizienzhaus 55 (oft anhand der verkürzten Bezeichnung KfW 55 erkenntlich)
- KfW Effizienzhaus 70 (wie oben, d.h. KfW 70)

Jeder, der eine Privatperson ist und investieren möchte bzw. Wohnungsunternehmen und Wohngenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Verbände oder sonstige Körperschaften, können diesen Antrag stellen.

Das KfW Effizienzhaus 55 muss ich an gewisse Bedingungen halten, um zum Beantragen der Fördermittel zugelassen zu werden. So darf ein Jahres-Primärenenergiebedarf sowie ein spezifischenr Transmissionswärmeverlust von 55 % im Vergleich zu einem herkömmlichen Neubau nicht überschritten werden. Des Weiteren darf der Bedarf pro Gebäude maximal 40 kWh pro genutzte Gebäudefläche zum Quadrat betragen.

Bei Passivhäusern - um diese nicht zu vergessen - müssen bestimmte Werte nach DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Kurz gesagt heißt dies: Es werden alle energieeffizienten Bauten gefördert, welche einen Jahres-Primärenergiebedarf von nicht mehr als 40 kWh auf die genutzte Gebäudefläche sowie eine Jahresheizwärme von nicht mehr als 15 kWh pro Wohnfläche zum Quadrat überschreiten. Das KfW-Effizienzhaus 70 hat eigentlich die gleichen Bedingungen, nur hier liegen die Werte nicht bei 55 % sondern bei 70 %. Parallel dazu darf der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes 60 KWh pro genutzte Gebäudefläche zum Quadrat nicht überschreiten.

Um dies alles zu gewährleisten, sollte man sich einen Sachverständigen zurate holen. Die Konditionen für solche Förderungen setzen sich wie folgt zusammen: Finanziert werden meist bis zu 100 % der Bauwerkskosten - diese beinhalten nur das Gebäude und nicht das Grundstück. Zur Auszahlung kommt somit maximal ein Betrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Kreditlaufzeit kann sich auf 10, 20 oder 30 Jahre belaufen, jedoch unterscheiden sie sich in den Tilgungsfreijahren. So hat man bei einer Laufzeit von 10 Jahren mindestens 1 bis 2 Jahre, bei 20 Jahren 1 bis 3 Jahre und bei 30 Jahren 1 bis 5 Jahre tilgungsfreie Jahre.
Die Verzinsung der Photovoltaik Förderung ist vom Zinsleitsatz abhängig und wird jeweils für 10 Jahre Laufzeit festgesetzt. Sollte man beim Antragseingang einen günstigeren Zinssatz feststellen als beim Abschluss, dann findet der günstigere Zinssatz Verwendung.


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Zusammenfassung

Alle wichtigen Informationen zum KfW Förderprogramm "Energieeffizient bauen": Voraussetzungen für Antragstellung, Höhe der Fördermittel und Konditionen für Darlehen

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