BAFA Förderung Hausbau: Marktanreizprogramm zur Einführung von Erneuerbaren Energien


Seit dem 01.03.2009 gelten im Bereich der Erneuerbaren Energien (EE) neue Förderichtlinien für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen. Die Richtlinien setzen die im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedeten Maßgaben um. Es geht darum, dass Eigentümer von Neubauten den Wärmeenergiebedarf für die Heizung anteilmäßig durch erneuerbare Energie abdecken bzw. sogar eine Nutzungspflicht besteht.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das EE Wärmegesetz: Diese Solarenergie-Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse des Eigentümers an der Erfüllung seiner gesetzlichen Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei einem Neubau.

Im EEWärmeG ist nämlich festgeschrieben, dass in Neubauten zukünftig ein Teil des Wärmeenergiebedarfs für Kühlung und Heizung durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

Hierbei erhalten künftig alle Antragsteller für PV Module, Biomassenanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung sowie den entsprechenden Wärmepumpen, einen um 25 % niedrigeren Basisfördersatz gegenüber früheren Regelungen - die Bonusförderung für die Finanzierung PV Anlage bleibt jedoch unberührt und gleich. Diese neue Regelung betrifft alle Bauantrge ab dem 01.01.2009 - Photovoltaik Anlagen, für die bereits 2008 und früher der Antrag gestellt wurde, sind von diesem neuen Vorgehen unberührt.

Zusammengefasst heißt dies, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorschutz) fördert. Dies resultiert aus dem Interesse, nachhaltige Energie zu erzeugen und somit eine Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erlangen. Ein weiterer Anreiz für die Bereitstellung von Fördermitteln ist der Beitrag, den erneuerbare Energien zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Die Steigerung der Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energieträger auf dem Markt zählt zu den weiteren Zielen der Bundesregierung.

Förderfähig sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle folgende Errichtungen:

  • Solarenergie Photovoltaik Anlagen mit bis zu 40 % Bruttokollektorfläche
  • Anlagen mit mehr als 40 % Bruttokollektorfläche bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit entsprechend hohem Pufferspeichervolumen
  • Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die Nutzung bis 100 kW Nennwärmeleistung
  • effiziente Wärmepumpen
  • innovative Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte mittels erneuerbarer Energieträger

Neben diesen Förderprogrammen gibt es zusätzliche Bonussysteme, wenn man die verschiedenen energieeffizienten Möglichkeiten miteinander kombiniert. Eine detaillierte Übersicht zu allen Förderprogrammen können bei der KfW angefordert oder online selber heruntergeladen werden. Es ist im Vorfeld wirklich sehr wichtig, sich entsprechend zu informieren, um alle Fördermittel entsprechend nutzen und ausschöpfen zu können. Aufgrund dessen ist eine Beratung vorab unerlässlich und extrem wichtig. Bei jeder KfW-Beratungsstelle steht jedem ein kompetenter Berater zur Seite.


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Zusammenfassung

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten beim Hausbau zur Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bestehen. Beantragen Sie Ihren Zuschuss jetzt.

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